@dathe007
Bevor du an der Suche verzweifelst:
Wenn du nur einen Hotelaufenthalt und nicht ebenfalls einen Flug (oder meinetwegen auch Zug oder Bus zum Ziel) gebucht sowie keinen Sicherungsschein dafür erhalten hast, ist laut der Besonderen Versicherungsbedingungen die Leistung der Hanse-Merkur nicht vereinbart.
Maßgeblich für deinen Anspruch ist deine Buchungsbestätigung (bzw. die dort aufgeführten gebuchten Leistungsteile), nicht etwa der Katalogtext!?
Dieser nützt dir in einem Verfahren ggf. überhaupt nichts und die Suche kannst du dir schlicht und einfach sparen. Ob du im Hotel einen Trainer, Babysitter oder Schwimmlehrer gebucht hast spielt zum Sachverhalt aus rechtlicher Sicht keinerlei Rolle.
Zudem solltest du mal diesen Thread lesen, dort findest du schon einige Informationen und auch für weitere Fragen bist du da wohl besser aufgehoben.
Bevor du an der Suche verzweifelst:
Wenn du nur einen Hotelaufenthalt und nicht ebenfalls einen Flug (oder meinetwegen auch Zug oder Bus zum Ziel) gebucht sowie keinen Sicherungsschein dafür erhalten hast, ist laut der Besonderen Versicherungsbedingungen die Leistung der Hanse-Merkur nicht vereinbart.
Maßgeblich für deinen Anspruch ist deine Buchungsbestätigung (bzw. die dort aufgeführten gebuchten Leistungsteile), nicht etwa der Katalogtext!?
Dieser nützt dir in einem Verfahren ggf. überhaupt nichts und die Suche kannst du dir schlicht und einfach sparen. Ob du im Hotel einen Trainer, Babysitter oder Schwimmlehrer gebucht hast spielt zum Sachverhalt aus rechtlicher Sicht keinerlei Rolle.
Zudem solltest du mal diesen Thread lesen, dort findest du schon einige Informationen und auch für weitere Fragen bist du da wohl besser aufgehoben.